Produktbeschreibung
Das NH Trennmesser 3NP1954-1MA20 ist ein Schaltgeräte-Zubehör in Baugröße 2 für vierpole Schaltanwendungen. Das Gerät ist voreilend einschaltend ausgelegt und funktioniert als Zubehörteil für den Sicherungs-Lasttrennschalter 3NP1. Damit wird eine sichere, von Hand bediente Trennung von Stromkreisen ermöglicht. Die Baugröße NH2 bietet kompakte Bauweise bei hoher Schaltleistung und ist standardisiert für europäische Schaltschranknormen. Das Gerät erfüllt die RoHS-Richtlinie seit Oktober 2017 und unterliegt den Rücknahmepflichten für Elektroaltgeräte gemäß der EU-Direktive 2012/19/EU.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Stromkreisabsicherung und -trennung in industriellen Schaltschränken sowie in Niederspannungsverteilern von Produktionsmaschinen, Förderanlagen und Gebäudeinstallationen. Weitere Anwendungen finden sich in der Absicherung von Steuerstromkreisen und in Notstromversorgungen. Das Nettogewicht beträgt 248 Gramm, die Verpackungsmaße sind 220 × 118 × 108 Millimeter. Als Zubehör des 3NP1-Systems bietet das Trennmesser eine aufeinander abgestimmte Systemlösung für sichere und Schaltungen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,2480 kg
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| Artikelgewicht: |
0,2480 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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22,00 × 11,80 × 10,80 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000026 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
220,00 x 118,00 x 108,00 mm |
| Nettogewicht |
0,248 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 15.10.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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