Produktbeschreibung
Das NH-Sicherungsunterteil 3NH2032 ist eine Kunststoff-Ausführung in Baugröße 00 mit 3-poliger Anordnung für die Absicherung von Stromkreisen in Niederspannungsverteilern. Der Bemessungsstrom beträgt 160 A bei einer Bemessungsspannung von 690 V. Das Sicherungsunterteil ist mit Clampanschluss ausgeführt und akzeptiert Leiterquerschnitte bis 6 × 70 mm². Die kompakte Baugröße 00 ermöglicht eine platzsparende Installation in beengten Schaltschrankräumen.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Absicherung von Hauptverteilungen in Industrieanlagen sowie die Stromverteilung in Photovoltaik-Wechselrichtern mit großen Leiterquerschnitten. In Verpackungsmaschinen und Förderanlagen wird das NH-Sicherungsunterteil zur Schutzschaltung von Versorgungsstromkreisen eingesetzt. Der Kunststoff-Aufbau reduziert das Gesamtgewicht gegenüber Stahlausführungen und vereinfacht die Handhabung bei der Installation.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu größeren Baugrößen (Sz. 1 oder 2) bietet die Baugröße 00 optimale Auslegung für Stromkreise im Bereich 63 bis 160 A. Das Gerät erfüllt die RoHS-Richtlinie und unterliegt der WEEE-Rücknahmepflicht. Siemens gewährleistet Austauschbarkeit mit Standardnorm-NH-Sicherungsunterteilen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,4390 kg
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| Artikelgewicht: |
0,4390 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
15,00 × 11,20 × 10,20 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000067 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
150,00 x 112,00 x 102,00 mm |
| Nettogewicht |
0,439 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 24.07.2024 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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