Produktbeschreibung
Die Neutralleiter-/PE-Klemme 3LD9250-2BA ist Zubehör für die Haupt- und NOT-AUS-Schalter der Baureihen 3LD25 und 3LD5 UL von Siemens. Das Produkt ermöglicht die sichere Verdrahtung von Neutralleitern und Schutzleiter im Schaltschrank. Die durchgehendes Klemmen-Design mit Frontbefestigung gewährleistet eine platzsparende Integration in bestehende Schaltanlagen. Die Klemme ist kompatibel mit den 3LD25-Schaltern bis 63 A sowie mit den nach UL-Standard zertifizierten 3LD5-Schaltern bis 30 A. Das Nettogewicht beträgt 0,069 kg, die Verpackungsabmessungen liegen bei 64 × 47 × 24 mm.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Verdrahtung von Steuerstromkreisen in Schaltschränken für Maschinen und Verpackungsanlagen sowie die Absicherung von Neutralleitern in Niederspannungsverteilern. In der Photovoltaik und bei Umrichteranwendungen wird die Klemme zur sicheren PE-Verbindung eingesetzt. Die Klemme erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie seit dem 25. November 2005 und unterliegt der Rücknahmepflicht gemäß der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie 2012/19/EU. Die Lieferzeit beträgt regulär 3 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0690 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0690 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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6,40 × 4,70 × 2,40 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
64,00 x 47,00 x 24,00 mm |
| Nettogewicht |
0,069 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 25.11.2005 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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