Produktbeschreibung
Die Neutralleiter-/PE-Klemme 3LD9200-2C ist ein Zubehörteil für die Hauptschalter und NOT-AUS-Schalter der Baureihe 3LD2 von Siemens. Die Klemme dient der Verdrahtung des Neutralleiters und des Schutzleiters in Niederspannungsschaltanlagen und ist in Durchgangsausführung konzipiert. Sie ist für eine maximale Strombelastung von 16 A ausgelegt und wird durch Bodenbefestigung montiert. Die Neutralleiter-/PE-Klemme ist ein durchgehendes Element, das beide Leiter ohne Unterbrechung durchführt und somit eine sichere elektrische Verbindung gewährleistet.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Verteilerkasten-Beschaltung in Industrieanlagen, die Elektro-Installation in Maschinenschaltschränken sowie die Verdrahtung von Schutzmassnahmen in Notaus-Stromkreisen. Die Klemme ergänzt die 3LD2-Familie vollständig und ermöglicht eine strukturierte, normgerechte Verdrahtung von Steuerkreisen. Das Produkt erfüllt die RoHS-Richtlinie und unterliegt den geltenden Rücknahmepflichten für Elektrogeräte nach 2012/19/EU. Als Siemens-Originalzubehör ist die 3LD9200-2C baulich und elektrisch abgestimmt auf die zugehörigen Schalter und garantiert sichere Funktionssicherheit im Schaltschrankbau.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0300 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0300 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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5,10 × 4,00 × 1,70 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
51,00 x 40,00 x 17,00 mm |
| Nettogewicht |
0,03 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Erfüllt |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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