Produktbeschreibung
Die N-Leiter/Erd-Klemme 3KD BG2 ist eine Rahmenklemme mit fester Brücke und dient als Zubehör für die 3KD Baugr. 2 Niederspannungsschaltgeräte. Die Klemme ermöglicht die sichere Verdrahtung von Neutralleitern und Erdungsleiten in Schaltschrankanwendungen. Mit einer Nettogewicht von 0,33 kg und kompakten Abmessungen lässt sich das Zubehörteil werkzeuglos in bestehende 3KD-Systeme integrieren. Die feste Brückenverbindung gewährleistet eine sichere Potentialverbindung ohne zusätzliche Verdrahtung.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Verdrahtung von N- und PE-Leitern in Niederspannungsverteilern, Schaltschränken für Produktionsanlagen sowie die Schutzbeschaltung in Steuerungsschränken für Maschinenantriebe. Die Rahmenklemme ist auch für die Verdrahtung in Aufzugsschaltgeräten und Automatisierungsanlagen geeignet. Das Produkt erfüllt die RoHS-Richtlinie seit 24. November 2009 und unterliegt der REACH-Informationspflicht gemäß aktueller Kandidatenliste. Als Originalzubehör von Siemens für die bewährte 3KD-Baureihe passt die Klemme exakt in die vorgesehenen Montageschächte ohne Mehraufwand. Die Lieferzeit beträgt regelmäßig fünf Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,3300 kg
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| Artikelgewicht: |
0,3300 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
8,00 × 10,00 × 12,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
80,00 x 100,00 x 120,00 mm |
| Nettogewicht |
0,33 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 24.11.2009 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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