Produktbeschreibung
Die Neutralleiter- und Erdungsklemme 3KF BG1 ist eine Rahmenklemme als Zubehörteil für die 3KF-Lasttrennschalter der Baureihe 1 von Siemens. Die Klemme dient zur Verbindung und Ableitung von Neutralleiter (N) und Schutzerde (PE) in Niederspannungsverteilern und Schaltanlagen. Sie verfügt über eine feste Brücke, die eine formschlüssige Verdrahtung ermöglicht und Verwechslungen ausschließt. Die Rahmenklemme ist für den modularen Schaltschrankaufbau optimiert und wird direkt an der 3KF-Schaltergruppe montiert. Das Nettogewicht beträgt 226 Gramm bei kompakten Verpackungsmaßen von 130 × 120 × 120 mm. Die Klemme erfüllt die Stoffbeschränkungen der RoHS-Richtlinie seit Januar 2016 und unterliegt den Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte gemäß der Richtlinie 2012/19/EU.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind Niederspannungs-Schaltanlagen in Industrieanlagen, die Erdung von Verteilerrahmen in Energieverteilsystemen sowie die N- und PE-Verdrahtung in komplexen Schaltschrankkonfigurationen mit 3KF-Schaltern. Die feste Brücke unterscheidet diese Rahmenklemme von lose bestückbaren Zubehörteilen und gewährleistet höchste Betriebssicherheit bei der Ableitung von Schutzströmen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,2260 kg
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| Artikelgewicht: |
0,2260 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
13,00 × 12,00 × 12,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
SENTRON Lasttrennschalter mit Sicherungen 3KF |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
130,00 x 120,00 x 120,00 mm |
| Nettogewicht |
0,226 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 31.01.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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