Produktbeschreibung
Die Netzdrossel 4EU3652-8UA00-0AA0 ist eine 3-phasige Speicherdrossel für Drehstromnetze mit 480 V Nennspannung und 60 Hz Netzfrequenz. Sie erreicht einen maximalen Durchlassstrom von 720 A im Dauerbetrieb sowie 648 A Leiter-Neutralleiter-Strom und weist einen Spannungsabfall von 2 Prozent auf. Die Induktivität beträgt 0,0196 mH pro Phase. Thermisch ist die Drossel für 40 Grad C Umgebungstemperatur und Wärmeklasse H ausgelegt und besitzt die Schutzart IP00. Der Anschluss erfolgt über Flachanschlüsse für sichere und wartungsfreie Kontaktierung.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die Vorfeldfilterung von Frequenzumrichtern in Verpackungsmaschinen, Förderanlagen und Industrierobotern, wo die Drossel Oberschwingungen und Spannungsstöße vom Drehstromnetz abhält. Ein weiteres Einsatzgebiet ist die Stabilisierung der Stromversorgung in Schaltanlagen mit mehreren Lasten zur Reduzierung von Spannungsabfällen an den Zuleitungen. Nach EN 61558-2-20 zertifiziert und UL/CSA-zugelassen. Montage bevorzugt auf Hutschiene oder Verteilerboden. Recycling und Entsorgung gemäß RoHS und WEEE-Richtlinie.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
62,0000 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
370,00 × 600,00 × 500,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002563 |
| Produktfamilie |
Drosseln |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
60 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
370,00 x 600,00 x 500,00 mm |
| Nettogewicht |
62,00 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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