Produktbeschreibung
Die Netzdrossel 4EP3800-1US00 ist eine 3-phasige Drosselspule zur Netzseite von Frequenzumrichtern mit einer Bemessungsspannung von 500 V AC und einem Bemessungsstrom von 50 A bei 50 Hz Netzfrequenz. Die Kurzschlussimpedanz beträgt 2 %, die Netzinduktivität 0,368 mH. Die Drosselkörper ist für eine Betriebstemperatur bis 40 °C ausgelegt und erfüllt die Isolierklasse B. Der Anschluss erfolgt über Schraubklemmen, die Schutzart ist IP00. Die Drossel wird in Umrichteranlagen zur Begrenzung von Stromoberschwingungen und zur Reduzierung der dI/dt-Steilheit beim Betrieb mit Halbleitern eingesetzt.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Vorschaltung vor Frequenzumrichtern in Antriebsregelungen für Pumpen, Lüfter und Kompressoren sowie die Netzimpedanz-Erhöhung in Verteileranlagen mit mehreren Umrichtern.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu reinen Sperrdrosseln (Ausgangsdrosseln) sitzt die Netzdrossel auf der Netzseite und schützt vor rückwirkenden Oberschwingungen. Die Drossel ist UL/CSA-anerkannt und erfüllt die Norm EN 61558-2-20. Für die Installation in Schaltschränken beträgt das Nettogewicht etwa 6 kg.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
5,9000 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
243,00 × 231,00 × 198,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002563 |
| Produktfamilie |
Drosseln |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
20 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
243,00 x 231,00 x 198,00 mm |
| Nettogewicht |
6,003 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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