Produktbeschreibung
Die N-Durchgangsklemme 3LD9340-2C ist ein Zubehörteil für die Lasttrennschalter-Baureihe 3LD3 und dient als Neutralleiter-Anschlusselement in Niederspannungsschaltanlagen. Das Produkt ist für den Bodeneinbau konstruiert und wird direkt in die mechanische Struktur des Lasttrennschalters integriert. Die Klemme erfüllt alle geltenden Anforderungen der RoHS-Richtlinie (seit 01.09.2006) und unterliegt den Rücknahmepflichten der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU. Mit einem Nettogewicht von 39 Gramm und kompakten Verpackungsmaßen von 114 × 24 × 27 Millimetern ist die Klemme leicht handhabbar und lagerschonend.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Verdrahtung des Neutralleiters in Schaltschränken für Fabrikationsbetriebe sowie die Neutralleiter-Führung in Verteilerblöcken von Maschinensteuerungen. In Palettierer-, Förder- und Verpackungsanlagen wird die Klemme zur sicheren Neutralleiter-Durchverbindung in Niederspannungshauptverteilern eingesetzt. Die Lieferzeit beträgt standardmäßig drei Tage, und das Produkt ist nicht exportkontrollpflichtig. Als Original-Siemens-Zubehör bietet die Klemme volle Kompatibilität mit den 3LD3-Schaltern und gewährleistet eine sichere und normgerechte Niederspannungs-Installation.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0390 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0390 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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11,40 × 2,40 × 2,70 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
114,00 x 24,00 x 27,00 mm |
| Nettogewicht |
0,039 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.09.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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