Produktbeschreibung
Die Montageschiene 8MF1076-2AS30 ist ein Befestigungselement des SIVACON-Schaltschrankprogramms von Siemens. Sie wurde speziell für Schaltschrank-Türbreiten von 900 mm konstruiert und hat eine Länge von 766 mm. Das Material ist verzinkt und bietet damit Korrosionsschutz für den Langzeiteinsatz in Industrie- und Gebäudeumgebungen. Die Schiene wiegt 0,4 kg und wird als Einzelstück geliefert. Das Verpackungsmaß beträgt 1.800 mm × 600 mm × 400 mm, was eine sichere Lagerung und Handhabung ermöglicht. Die Montageschiene dient zur Befestigung von Hutschienen, Klemmleisten, Messgeräten oder anderen modularen Komponenten im Schaltschrank.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind der Aufbau von Niederspannungsverteilern, die Montage von Steuerungskomponenten in Schaltschränken sowie die Konstruktion von Schaltanlagen in der Automatisierungstechnik. Durch die verzinkte Ausführung eignet sich die Schiene auch für Umgebungen mit erhöhter Luftfeuchte oder chemischen Einflüssen. Die Kompatibilität mit dem SIVACON-System sichert eine sichere und normkonforme Integration in bestehende Schaltschrank-Aufbauten.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,4000 kg
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| Artikelgewicht: |
0,4000 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
180,00 × 60,00 × 40,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002625 |
| Produktfamilie |
Komponenten und Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
10 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
1.800,00 x 600,00 x 400,00 mm |
| Nettogewicht |
0,4 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.09.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
| Nachhaltigkeit |
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