Produktbeschreibung
Der Montagesatz für Bodenbefestigung ist Zubehör für Niederspannungsschaltgeräte der 3KC0 Baugröße 1/2 von Siemens. Der Satz ermöglicht die sichere Befestigung von 3- und 4-poligen Schaltgeräten auf dem Boden oder auf entsprechenden Montageflächen. Das Lieferumfang umfasst 4 Montagewinkel und 2 Montageplatten aus hochfester Ausführung. Die Montagewinkel sorgen für eine stabile Positionierung, während die Montageplatten die erforderliche Auflagefläche bereitstellen.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Befestigung von Schaltgeräten in Schaltschränken mit Bodenbefestigung sowie in dezentralen Steuerverteilern in Produktionsanlagen. Ein weiteres Anwendungsfeld ist die Nachrüstung bei Umbauten oder Neuinstallationen von Automatisierungsanlagen, wenn die Schaltgeräte statt an der Hutschiene auf ebenen Flächen montiert werden sollen. Der Montagesatz ist wartungsfreundlich ausgeführt und ermöglicht einen schnellen Aus- und Einbau ohne Spezialwerkzeuge. Die Komponenten entsprechen den geltenden RoHS-Richtlinien und sind unter die Rücknahmepflicht für Elektro- und Elektronik-Altgeräte erfasst.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,1240 kg
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| Artikelgewicht: |
0,1240 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
9,39 × 5,75 × 0,80 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
93,9 x 57,5 x 8,00 mm |
| Nettogewicht |
0,124 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 21.01.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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