Produktbeschreibung
Die Montageplatte EBS 3WA11,12/3,4P/H550/B800 ist eine stabile Trägerplatte für niederspannungs-Schaltanlagen der 3WA-Serie von Siemens. Sie wird als Grundelement für den Aufbau von Verteilergehäusen eingesetzt und dient der sicheren Befestigung von Schutzschaltern, Trennschaltern und weiteren Modulen. Die Platte ist in den Abmessungen Höhe 550 mm und Breite 800 mm standardisiert und unterstützt sowohl 3-polige als auch 4-polige Konfigurationen. Das Gehäusemodul wird werkzeuglos montiert und bietet eine robuste Basis für Schaltanlagen in Schaltschränken und Verteileranlagen. Das Nettogewicht beträgt etwa 12 kg, die Verpackungsmaße liegen bei 770 × 440 × 80 mm.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Zusammenstellung von Niederspannungsverteilern in Industrieanlagen, Gebäuden und Infrastrukturprojekten sowie die Modernisierung bestehender Schaltanlagentechnik. Die Platte erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie seit 2008 und unterliegt den geltenden Exportkontrollbestimmungen. Bei Bedarf ist die Regellieferzeit mit drei Tagen relativ kurz, was eine schnelle Verfügbarkeit gewährleistet.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
11,9700 kg
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| Artikelgewicht: |
11,9700 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
77,00 × 44,00 × 8,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000213 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
770,00 x 440,00 x 80,00 mm |
| Nettogewicht |
11,97 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 18.03.2008 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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