Produktbeschreibung
Die Montageplatte 8PQ3000-2BA53 ist eine Befestigungsfläche für Verteilergehäuse mit einer Höhe von 300 mm und einer Breite von 800 mm. Sie dient als Träger für elektronische und elektrische Komponenten in Schaltanlagen, Niederspannungsverteilern und Schaltschränken. Die Platte bietet eine stabile Montageoberfläche für Relais, Schütz, Steuergeräte und Zusatzvorrichtungen. Mit einem Nettogewicht von 4,6 kg und Verpackungsmaßen von 700 × 310 × 40 mm ist sie kompakt und transportierbar. Die Montageplatte erfüllt die RoHS-Richtlinie seit dem 6. Mai 2010 und unterliegt der REACH-Informationspflicht gemäß Kandidatenliste.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Bestückung von Schaltanlagen in der Prozessautomation, die Komponentenbefestigung in Maschinenschaltschränken sowie der Aufbau von Verteilersystemen in Industrie-Steuerungen. Die Serienlieferung erfolgt innerhalb von drei Tagen. Die Platte ist vollständig modular und ermöglicht eine flexible Anordnung von Hutschienen-Geräten und anderen Komponenten. Einsatzfelder sind Verpackungsmaschinen, Förderanlagen und Prüfstände im produzierenden Gewerbe.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
4,6000 kg
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| Artikelgewicht: |
4,6000 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
70,00 × 31,00 × 4,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000213 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
700,00 x 310,00 x 40,00 mm |
| Nettogewicht |
4,6 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 06.05.2010 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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