Produktbeschreibung
Die Montageplatte 8PQ3000-1BA56 ist eine Befestigungskomponente zur Montage von Betriebsmitteln in Verteilergehäusen und Schaltanlagen. Mit einer Breite von 600 mm und einer Höhe von 200 mm bietet sie eine großflächige Tragfläche für Installationsmaterial. Das Nettogewicht liegt bei 2,65 kg, die Verpackungsabmessungen betragen 615 × 215 × 65 mm. Das Produkt erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie seit dem 18.03.2008 und unterliegt der REACH-Informationspflicht gemäß aktueller Kandidatenliste.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die Bestückung von Schaltschränken in der Energieverteilung, die Montage von Schutzschaltern und Steuerungskomponenten in Verteilerkästen sowie der Aufbau moderner Niederspannungsverteiler. Eine weitere häufige Einsatzstelle ist die Befestigung von Mess- und Überwachungsgeräten in stationären Schaltanlagen. Die standardisierte Größe von 600 × 200 mm macht die Platte kompatibel mit gängigen Verteilergehäusen im Schaltanlagenbau. Die Regel-Lieferzeit beträgt 3 Tage, die Mengeneinheit ist 1 Stück. Damit wird ein zügiger Ersatzbeschaffungsprozess unterstützt.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
2,6500 kg
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| Artikelgewicht: |
2,6500 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
61,50 × 21,50 × 6,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000213 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
615,00 x 215,00 x 65,00 mm |
| Nettogewicht |
2,65 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 18.03.2008 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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