Produktbeschreibung
Der Montageflansch 6FX2003-7BX00 ist eine Befestigungskomponente für Stecker der Größe 1 in Siemens-Automatisierungssystemen. Der Flansch ist sowohl mit Überwurfmutter als auch mit Außengewinde einsetzbar und ermöglicht eine sichere, werkzeuglose Montage auf unterschiedlichen Steckervarianten. Das Nettogewicht beträgt 0,03 kg, die Standardlieferzeit 7 Tage. Der Flansch wird in einer Mengeneinheit von 1 Stück verpackt und erfüllt die RoHS-Richtlinie seit 01.07.2006.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die Schnittstellenanbindung von Frequenzumrichtern in Schaltschränken sowie die Verschaltung von dezentralen E/A-Modulen in Fertigungsanlagen mit verteilter Steuerungsarchitektur. Im Feldbusbereich findet der Flansch Verwendung bei der Steckeranbindung von PROFINET- oder PROFIBUS-Kopplern in Maschinenleitstellen. Der Montageflansch bietet gegenüber freien Steckerkontakten eine Schutzfunktion gegen Verschmutzung und Vibrationsbeanspruchung beim Einsatz in rauen Fertigungsumgebungen. Für eine sichere Lagerverwaltung und schnelle Verfügbarkeit wird der Flansch als Einzelkomponente bevorratet und ist innerhalb von 7 Tagen nachbestellbar.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0300 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0300 kg
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Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000237 |
| Produktfamilie |
Montageflansch |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
7 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
Nicht verfügbar |
| Nettogewicht |
0,03 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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