Produktbeschreibung
Der NH-Sicherungseinsatz 3NA COM der Baugruppe 2 ist eine Messersicherung mit 200 A Nennstrom bei 400 V für die Betriebsklasse gG (Allstrom-Sicherung mit Schnellauslösung). Die Baugruppe 2 entspricht einer Baugröße von 63 A bis 200 A und wird in Verteilungen mit NH-Messerausführung montiert. Das Produkt verfügt über isolierte Grifflaschen und einen Stirnkennmelder zur optischen Schmelzanzeige. Die Sicherung bietet Schutz vor Überlast und Kurzschluss in stromstarken Niederspannungsstromkreisen.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Absicherung von Hauptverteilern in Produktionsanlagen, die Schutzschaltung von Umspannstationen in der Gebäudetechnik sowie die Stromkreisabsicherung in Verpackungsmaschinen und Verteileranlagen mit hohen Nennströmen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu kleineren NH-Sicherungen der Baugruppe 1 ermöglicht die Baugruppe 2 die sichere Absicherung von Stromkreisen mit deutlich höheren Bemessungsströmen ab 125 A aufwärts. Das Gerät erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie und ist REACH-konform nach Artikel 33. Die Lieferfrist beträgt regulär 3 Arbeitstage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,6200 kg
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| Artikelgewicht: |
0,6200 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
27,00 × 20,00 × 10,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000055 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
270,00 x 200,00 x 105,00 mm |
| Nettogewicht |
0,62 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.03.2025 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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