Produktbeschreibung
Der Einschaltbereitschafts-Meldeschalter S20 ist ein Zubehör-Kontakt für Leistungsschalter der Reihen 3WL10 und 3VA27 (Siemens-Energietechnik SE). Der Meldeschalter dient der Rückmeldung des Einschaltbereitschaftsstatus und ist für Schaltspannungen bis 250 V AC ausgelegt. Der Standardkontakt ermöglicht die sichere Signalisierung des Schalterzustands an übergeordnete Steuersysteme und Visualisierungen. Montiert wird der Meldeschalter direkt am Leistungsschalter, ohne zusätzliche Schaltschrankmodifikationen erforderlich. Die Anwendung liegt typischerweise in der Überwachung von Verteilerschaltanlagen, wo eine kontinuierliche Rückmeldung der Verfügbarkeit von Energiestromkreisen notwendig ist.
Anwendungsbereiche
Im Maschinenbau werden solche Meldeschalter häufig für die SPS-Eingangserfassung in Notausschalt-Logiken und Betriebsmittel-Überwachungsketten eingesetzt. Ein weiteres Einsatzfeld ist die Fernüberwachung von dezentralen Lastabwürfen oder Energieverteilern über Datennetzwerke oder lokale Signalausgänge. Die RoHS-Konformität seit 29.06.2017 sichert die Qualitäts- und Umweltzertifizierung für internationale Anlagen. Das geringe Nettogewicht von 0,2 kg ermöglicht eine sichere Handhabe bei der Bestückung vor Ort.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,2000 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
140,00 × 90,00 × 61,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
140,00 x 90,00 x 61,00 mm |
| Nettogewicht |
0,2 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 29.06.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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