Produktbeschreibung
Der mechanische Verbinder 3RA2932-2G ist ein Synchronisierungselement für Schützkombinationen mit 20 mm Schützabstand. Das Zubehörteil wird bei Schützen der Serie 3RT233 eingesetzt und ermöglicht die mechanische Kopplung mehrerer Schütze zu einer Einheit. Pro Schützkombination werden zwei Verbinder benötigt, wodurch Synchronisierungen von bis zu zehn Kombinationen möglich sind. Das Bauteil hat eine Länge von 35 mm, eine Breite von 10 mm und eine Höhe von 5 mm. Das Nettogewicht beträgt 3 Gramm. Der Verbinder erfüllt die RoHS-Richtlinie seit Oktober 2014 und unterliegt der REACH-Informationspflicht gemäß aktueller Kandidatenliste.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Erweiterung von Schaltschrank-Steuerungen mit mehreren parallel geschalteten Schützen sowie die Synchronisation von Schaltgruppen in Verpackungsmaschinen und Förderanlagenkontrollern.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu elektrischer Verriegelung oder Software-Synchronisation bietet die mechanische Koppelung absolute Ausfallsicherheit ohne zusätzliche elektronische Komponenten. Die Montage erfolgt direkt zwischen den Schutzgeräten ohne Werkzeuge. Lieferzeit: 5 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0030 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0030 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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3,50 × 1,00 × 0,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Sonstiges |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
35,00 x 10,00 x 5,00 mm |
| Nettogewicht |
0,003 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
10 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2014 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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