Produktbeschreibung
Die Magnetspule 3TY7693-0QL7 ist eine Ersatzspule mit integriertem Brückengleichrichter für den Vakuumschütz 3TF6933-.Q. Sie ist ausgelegt für die Nennspannungen AC 220 bis 240 V bei 50 oder 60 Hz Netzfrequenz und wird direkt auf das Schütz aufgesetzt. Die Spule erzeugt das magnetische Feld, das den Schaltkontakt des Vakuumschützes betätigt und wieder freigeben kann.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind Schaltschränke in der Hochspannungs-Leistungsschalttechnik, wo Vakuumschütze zur galvanischen Trennung oder zum Schalten von Lasten unter kontrollierten Bedingungen eingesetzt werden. Ein weiteres Anwendungsgebiet liegt in der Maschinenautomatisierung, besonders in Pressen und Industriemaschinen, wo Schaltverhalten und lange Lebensdauer gefordert sind.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu einfachen AC-Spulen ohne Gleichrichter ermöglicht der integrierte Brückengleichrichter stabilere magnetische Zugkraft und reduziert Flattern bei Wechselspannung. Das Nettogewicht beträgt 1,437 kg; die Bauform ist optimiert für Hutschienenmontage. Siemens-Originalersatzteil mit RoHS-Konformität seit März 2017 und REACH-Dokumentation für industrielle Anforderungen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
1,4370 kg
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| Artikelgewicht: |
1,4370 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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16,10 × 13,40 × 5,70 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001043 |
| Produktfamilie |
für Vakuumschütze 3TF6 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
Auf Anfrage |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
161,00 x 134,00 x 57,00 mm |
| Nettogewicht |
1,437 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.03.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Blei CAS-Nr. 7439-92-1 > 0,1 % (w / w) 2-Methyl-1-(4-methylthiophenyl)-2-morpholinopropan-1-on CAS-Nr. 71868-10-5 > 0,1 % (w / w) Melamin CAS-No. 108-78-1 > 0,1 % (w / w) |
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