Produktbeschreibung
Die Magnetspule 3TY7693-0CF7 ist eine Ersatzspule für Vakuumschütze der Baureihe 3TF6944 von Siemens. Die Spule ist für Wechselspannungen von 110 bis 132 V bei 50/60 Hz ausgelegt und dient der elektromagnetischen Betätigung des Schützkontaktsystems. Das Nettogewicht beträgt 1,406 kg, die Verpackungsmaße sind 125 × 110 × 172 mm. Die Spule entspricht der RoHS-Richtlinie und unterliegt den Rücknahmepflichten der WEEE-Direktive 2012/19/EU.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Instandhaltung von Schaltschränken in Produktionsmaschinen, Förderanlagen und Verpackungsanlagen, wo Schütze zur Schaltung von Hochstrombahnen und Motorkreisen eingesetzt werden. Auch in der Nachrüstung von älteren Industrieanlagen findet die Spule regelmäßig Verwendung.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu Neubeschaffungen ganzer Schütze ermöglicht der Einzelaustausch der Spule eine schnelle und kostengünstige Reparatur funktionsfähiger Schützkörper bei Spulenschaden. Die Regel-Lieferzeit beträgt 30 Tage. Montage und Anschluss erfolgen direkt an die Spulenwicklung des 3TF69-Schützes gemäß Herstellervorgaben.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
1,4060 kg
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| Artikelgewicht: |
1,4060 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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12,50 × 11,00 × 17,20 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001043 |
| Produktfamilie |
für Vakuumschütze 3TF6 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
30 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
125,00 x 110,00 x 172,00 mm |
| Nettogewicht |
1,406 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.03.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Blei CAS-Nr. 7439-92-1 > 0,1 % (w / w) Bleimonoxid (Bleioxid) CAS-Nr. 1317-36-8 > 0,1 % (w / w) |
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