Produktbeschreibung
Die Magnetspule 3RT2944-5AH01 ist eine Wechselspule mit der Nennspannung 48 V und der Frequenz 50 Hz, ausgelegt für die Schütze der Serie 3RT2.4. Sie dient als Betätigungselement und ermöglicht die elektromagnetische Auslösung der Schützkontakte in Steuerstromkreisen. Die Spule hat eine Nennspannung von 48 V AC, eine Frequenz von 50 Hz und ist konstruiert für den Gleichbetrieb in Schaltschränken und Verteileranlagen.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Fernbedienung von Leistungsschützen in Motoren-Schaltanlagen und die Auslösung von Schützkontakten in SPS-gesteuerten Automatisierungsanlagen. Ein weiteres Anwendungsgebiet ist der Spulenwechsel in älteren oder defekten Schützen 3RT2.4 bei der Instandhaltung von Förderanlagen und Verpackungsmaschinen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu 230 V oder 110 V Spulen arbeitet die 48 V Variante mit geringerer Energieaufnahme und bietet damit Kostenersparnis in größeren Schaltanlagen mit vielen gleichzeitig betätigten Schützen. Die Spule erfüllt die Richtlinie 2012/19/EU für Elektro- und Elektronik-Altgeräte sowie die RoHS-Anforderungen seit Oktober 2014.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,1600 kg
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| Artikelgewicht: |
0,1600 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
8,20 × 5,20 × 7,60 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001043 |
| Produktfamilie |
Magnetspulen |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
20 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
82,00 x 52,00 x 76,00 mm |
| Nettogewicht |
0,16 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2014 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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