Produktbeschreibung
Die Magnetspule 3RT2944-5AG21 ist eine Wechselstromspule mit 110 V Nennspannung für die Betriebsfrequenzen 50 Hz und 60 Hz. Sie ist speziell für Schütze der Baureihe 3RT2.4 von Siemens ausgelegt und dient als Ersatzteil oder Komponente bei Neuaufbauten von Schaltschränken. Die Spule hat ein Nettogewicht von 164 g und passt in die Standardverpacking mit den Maßen 81 × 50 × 76 mm. Das Produkt unterliegt der RoHS-Richtlinie und erfüllt alle Stoffbeschränkungen seit Oktober 2014. Im Betrieb wird die Spule direkt in das Schütz-Magnetgestell eingebaut und erzeugt das Magnetfeld für die Schaltbewegung des Kontaktsystems.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Steuerung von Motorstartern in Pumpen- und Fördersystemen sowie die Schaltsteuerung von Beleuchtungs- und Heizungsanlagen in industriellen Schaltschränken. Auch in Verpackungsmaschinen und Druckmaschinen kommt diese Spulentype zum Einsatz, um mehrpolige Hauptkontakte zu schalten. Als Originalersatzteil von Siemens passt sie präzise in die mechanische Aufnahme des 3RT2.4-Schützes und gewährleistet Langzeitverfügbarkeit bei Wartungsarbeiten. Die Lieferzeit beträgt üblicherweise 5 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,1640 kg
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| Artikelgewicht: |
0,1640 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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8,10 × 5,00 × 7,60 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001043 |
| Produktfamilie |
Magnetspulen |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
81,00 x 50,00 x 76,00 mm |
| Nettogewicht |
0,164 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2014 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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