Produktbeschreibung
Die Magnetspule 3RT2934-5AR61 ist eine Ersatzspule für die Schütze der Baureihe 3RT2.3 von Siemens. Sie ist ausgelegt für AC-Betrieb mit einer Nennspannung von 400 V bei 50 Hz oder 400-440 V bei 60 Hz und wird als Direktaustausch-Komponente in bestehende Schaltgeräte eingebaut. Die Spule stellt die magnetische Schaltfunktion des Schützes wieder her und ermöglicht damit das sichere Schalten von Stromkreisen in Verteilern und Steuerungsanlagen.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind der Austausch defekter Spulen in Schaltschränken für Förderanlagen, Verpackungsmaschinen und allgemeinen Maschinenbau-Steuerungen, wo 3RT2.3-Schütze zur Schaltung von Drehstromlasten eingesetzt werden. Auch in der Nachrüstung älterer Schaltgeräte oder bei Wartungsarbeiten an Niederspannungsverteilern kommt die Spule zum Einsatz. Die Komponente erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie seit Oktober 2014 und unterliegt den europäischen Rücknahmepflichten für Elektroaltgeräte nach 2012/19/EU. Das Nettogewicht der Spule beträgt 116 g, die Standardlieferzeit liegt bei 5 Tagen. Für den Austausch sollten alle Schützkontakte überprüft werden, um einen fehlerfreien Schaltbetrieb zu sichern.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,1160 kg
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| Artikelgewicht: |
0,1160 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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8,10 × 6,20 × 5,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001043 |
| Produktfamilie |
Magnetspulen |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
81,00 x 62,00 x 55,00 mm |
| Nettogewicht |
0,116 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2014 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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