Produktbeschreibung
Die Magnetspule 3RT2934-5AK61 ist eine Betätigungsspule für Siemens-Schütze der Baureihe 3RT2.3. Sie wird mit Wechselspannung AC 110 V bei 50 Hz oder AC 120 V bei 60 Hz betrieben und erzeugt das magnetische Feld zur Auslösung des Schützankers. Die Spule ist werksseitig auf die genannten Nennspannungen und Frequenzen abgestimmt und entspricht den technischen Anforderungen für den direkten Einsatz in 3RT2.3-Schützen ohne Zusatzgeräte. Das Nettogewicht beträgt 0,114 kg; die Verpackungsmaße liegen bei 78 × 60 × 50 mm. Die Spule unterliegt der RoHS-Richtlinie und erfüllt alle gültigen Stoffbeschränkungen seit Oktober 2014.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Fernsteuerung von Motorsteuerschützen in Antriebsschaltschränken sowie die Betätigung von Lastschützen in Niederspannungsverteilern. Weitere Einsatzfelder sind Schützsteuerungen in Förderanlagen und Verpackungsmaschinen, wo sichere und wiederholbare Schaltaktionen gefordert sind. Die Spule ist Originalersatzteil und sichert hohe Verfügbarkeit bei Wartungsarbeiten. Siemens bietet zu dieser Spule passende Schütze, Hilfsschalterblöcke und Überspannungsschutzgeräte an.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,1140 kg
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| Artikelgewicht: |
0,1140 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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7,80 × 6,00 × 5,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001043 |
| Produktfamilie |
Magnetspulen |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
78,00 x 60,00 x 50,00 mm |
| Nettogewicht |
0,114 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2014 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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