Produktbeschreibung
Die Magnetspule 3RT2934-5AD01 ist eine Wechselstromspule mit einer Nennspannung von 42 V AC und einer Netzfrequenz von 50 Hz. Sie ist konzipiert als Antriebselement für Schütze der Baureihe 3RT2.3 und dient dem magnetischen Schließen und Öffnen der Kontaktgruppen. Die Spule wird direkt am Schütz-Magnetsystem befestigt und bildet das Steuerelement für Schaltfunktionen in Niederspannungsverteilern.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Fernsteuerung von Motorstartern in Förderanlagen, die Schaltung von Heizlasten in industriellen Prozessanlagen sowie die Steuerung von Beleuchtungsgruppen in Schaltschränken. Das Nettogewicht beträgt 0,12 kg, die Bauform ist kompakt dimensioniert (77 × 60 × 50 mm) und ermöglicht sichere Montage an standardisierten Schützgehäusen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu Universalspulen für mehrere Schütztypen ist diese Spule speziell für die 3RT2.3-Serie optimiert und gewährleistet höchste Schaltgenauigkeit und Verschleißsicherheit. Das Produkt erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie und unterliegt den REACH-Informationspflichten.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,1200 kg
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| Artikelgewicht: |
0,1200 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
7,70 × 6,00 × 5,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001043 |
| Produktfamilie |
Magnetspulen |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
10 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
77,00 x 60,00 x 50,00 mm |
| Nettogewicht |
0,12 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2014 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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