Produktbeschreibung
Die Magnetspule 3RT2924-5AQ21 ist eine AC-Spule für elektromagnetische Schütze der Siemens-Baureihe 3RT202. Sie ist ausgelegt für eine Nennspannung von 500 V AC bei 50 und 60 Hz Netzfrequenz. Das Ersatzteil passt auf die Schütze-Typen 3RT2023, 3RT2024 und 3RT2025 und ermöglicht deren Reparatur und Instandhaltung ohne Austausch des gesamten Schützes. Die Spule wird direkt auf den Magnetkern aufgesteckt und ist werkzeuglos austauschbar.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Instandhaltung von Schaltanlagen in der Prozessautomatisierung sowie die Wartung von Motorsteuerkombinationen in Pumpen- und Fördersystemen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu einer Komplettschütz-Austauschlösung reduziert der Spulentausch Ausfallzeiten erheblich und senkt die Instandhaltungskosten. In Schaltschränken mit älteren 3RT202-Schützen ist die Lagerhaltung dieser Ersatzspule empfohlen, um schnelle Reparaturen zu gewährleisten. Das Nettogewicht beträgt 75 Gramm, die Verpackung misst 51,5 x 48,0 x 73,0 mm. Das Produkt erfüllt die RoHS-Richtlinie und unterliegt den geltenden Rücknahmepflichten für Elektroaltgeräte.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0750 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0750 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
5,15 × 4,80 × 7,30 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001043 |
| Produktfamilie |
Magnetspulen |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
20 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
51,5 x 48,00 x 73,00 mm |
| Nettogewicht |
0,075 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2009 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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