Produktbeschreibung
Die Magnetspule 3RT2924-5AL21 ist eine Ersatzspule für die Schützbaureihen 3RT2023, 3RT2024 und 3RT2025 von Siemens. Sie arbeitet mit Wechselstrom 230 V bei 50 und 60 Hz und dient zur Betätigung des Schaltkontaktsystems dieser Niederspannungsschütze. Die Spule wird als komplette Baueinheit geliefert und ist einfach durch Abzug der defekten Spule und Aufschub der neuen austauschbar. Das Nettogewicht beträgt 74 Gramm, die Verpackungsmaße sind 51,5 x 48 x 73 mm, was kompakte Lagerhaltung ermöglicht.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Reparatur und Wartung von bestehenden Schützinstallationen in Schaltschränken sowie der Ersatz defekter Spulen in Produktionsanlagen und Steuerverteilern. Weitere Anwendungen sind der Austausch von Verschleißteilen in älteren Schaltanlagen und die vorsorgende Bevorratung als Ersatzteil im Instandhaltungslager. Die Spule erfüllt die RoHS-Anforderungen seit 2009 und unterliegt der Rücknahmepflicht nach der Elektroaltgeräte-Richtlinie 2012/19/EU, sodass Altspulen sachgerecht entsorgt werden können. Siemens-Spulen sind normierter Standard im Schaltschrankbau und ermöglichen schnelle Reparaturen ohne Lagerhaltung vieler verschiedener Hersteller.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0740 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0740 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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5,15 × 4,80 × 7,30 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001043 |
| Produktfamilie |
Magnetspulen |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
51,5 x 48,00 x 73,00 mm |
| Nettogewicht |
0,074 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2009 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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