Produktbeschreibung
Das Magnetschalter-Schaltelement 3SE6617-2CA01 ist ein Sensor zur Türzustand-Erfassung mit kunststoffgehäuse. Es verfügt über zwei Sicherheitskontakte (2Ö) und einen Meldekontakt (1Ö, Anschluss 31-32). Die Baugröße beträgt 25 x 88 mm mit 8 mm Rastanschluss-Stecker in 6-poliger Ausführung. Das Gewicht liegt bei 42 mg, die Lieferzeit beträgt 5 Werktage. Das Element ist für die Türanschlag-Ausführung links konzipiert und arbeitet ohne LED-Anzeige.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die Sicherheitsüberwachung von Schranktüren in Schaltschränken, Verpackungsmaschinen und Produktionsanlagen. In Pressen und Kunststoffmaschinen wird das Element zur Erfassung der Türposition eingesetzt, um bei offener Tür den Betrieb zu unterbrechen. Das Element ist Teil der Produktfamilie Magnetschalter 3SE66/3SE67 und funktioniert mit den Schaltmagneten 3SE6714-2CA (achsengleich) oder 3SE6724-2CA (um 90° versetzt). Die Sicherheitskontakte ermöglichen Freigabeschaltungen in Sicherheitsschaltkreisen nach entsprechenden Normen. Die RoHS-Richtlinie wird eingehalten, und das Element unterliegt den Rücknahmepflichten für Elektro-Altgeräte gemäß EU-Vorgabe 2012/19/EU.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0420 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0420 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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9,50 × 2,50 × 1,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000030 |
| Produktfamilie |
Magnetschalter 3SE66, 3SE67 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
95,00 x 25,00 x 10,00 mm |
| Nettogewicht |
0,000042 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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