Produktbeschreibung
Der Magnetschalter 3SE6604-2BA ist ein Schaltelement für die Positionsüberwachung mit zwei öffnenden Kontakten. Das Gerät wird durch einen externen Schaltmagneten (3SE6704-2BA oder 3SE6701-2BA) betätigt und ist mit einer 3 Meter langen LIYY-Anschlussleitung 4 x 0,25 mm² ausgestattet. Die Baugröße beträgt 25 x 88 mm und ermöglicht kompakte Integration in Sicherheitsschaltungen. Das Schaltelement erfüllt die RoHS-Richtlinie und unterliegt der Rücknahmepflicht gemäß Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie 2012/19/EU.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Positionsüberwachung an Schiebern und Verschlüssen in Verpackungsmaschinen sowie die Türverriegelung in Schaltschränken und Maschinenschutzvorrichtungen. Im Bereich der Sicherheitssteuerungen wird der Magnetschalter für Notaus-Funktionen und bedingte Zwangsöffner in Steuerstromkreisen eingesetzt. Die zwei öffnenden Kontakte ermöglichen redundante Schaltlogiken und sicherheitstechnisch überwachte Abschaltungen. Der erforderliche Schaltmagnet wird separat bestellt und ermöglicht flexible Montage an unterschiedlichen Positionen. Das Nettogewicht liegt bei 0,171 kg, die Lieferfrist beträgt üblicherweise 5 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,1710 kg
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| Artikelgewicht: |
0,1710 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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13,70 × 7,10 × 7,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000030 |
| Produktfamilie |
Magnetschalter 3SE66, 3SE67 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
137,00 x 71,00 x 70,00 mm |
| Nettogewicht |
0,171 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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