Produktbeschreibung
Das Lichtwellenleiterkabel 6XV1820-5BN75 ist ein Glasfaser-Standardkabel mit 62,5/125 µm Kerndurchmesser und einer Gesamtlänge von 75 m. Das Kabel ist werksseitig konfektioniert und mit vier BFOC-Steckverbindern bestückt, die eine sofortige Einsatzbereitschaft ermöglichen. Die Faserabmessungen 62,5/125 µm entsprechen dem Standard für mitteldistanzige Multi-Mode-Übertragungen in industriellen Umgebungen und Automatisierungssystemen. Das vorkonfektionierte Design eliminiert die Notwendigkeit von Vor-Ort-Spleiß- oder Steckermontagearbeiten und reduziert damit Installationszeit und Fehlerquellen im Schaltschrank und bei der Feldinstallation. Typische
Anwendungsbereiche
Einsatzgebiete sind die Lichtwellenleiterkommunikation in dezentralen Automatisierungsanlagen, die Vernetzung von IO-Link-Modulen über Glasfaser und die Datenübertragung in elektromagnetisch gestörten Industrieumgebungen wie Stahlwerken und Schweißanlagen. Durch die aufteilbare Ausführung können einzelne Stränge bedarfsgerecht verlängert oder gekürzt werden. Das Kabel erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie und unterliegt den geltenden Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte gemäß 2012/19/EU. Das Nettogewicht beträgt 0,07 kg, die Verpackungsabmessungen sind 58,2 x 44,0 x 8,0 cm.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0700 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0700 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
0,58 × 44,00 × 8,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002607 |
| Produktfamilie |
Glas-Lichtwellenleiter |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
1 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
0,582 x 44,00 x 8,00 cm |
| Nettogewicht |
0,07 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Blei CAS-Nr. 7439-92-1 > 0,1 % (w / w) |
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