Produktbeschreibung
Die Lichtbogenkammer 3RT1076 ist ein Zubehörteil für Leistungsschütze der Baureihe 3RT und dient der Lichtbogenlöschung in Niederspannungs-Schaltanlagen. Sie wird auf Schützen wie dem 3RT1976-7A montiert und optimiert die Schaltqualität beim Schalten induktiver Lasten. Das Ersatzteil hat ein Nettogewicht von 1,594 kg und wird in einer Verpackung mit den Maßen 160 × 153,5 × 100 mm geliefert. Die Lichtbogenkammer ist gemäß RoHS-Richtlinie seit 2006 konform und erfüllt die Anforderungen der REACH-Verordnung.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Wartung von bestehenden Schützbeschaltungen in Pumpensteuerungen, Verdichteranlagen und Motoransteuerungen, wo Schaltspiele mit induktiven Lasten regelmäßig durchgeführt werden. Besonders in älteren Schaltschränken wird die Lichtbogenkammer als Austausch genutzt, um die Kontaktlebensdauer zu verlängern.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Vergleich zu offenen Kontaktanordnungen reduziert die Lichtbogenkammer die Kontakterosion durch gezielte Lichtbogenbegenzung. Siemens liefert das Zubehörteil mit einer Regel-Lieferzeit von 30 Tagen und gewährleistet vollständige Kompatibilität mit der 3RT-Schützenfamilie.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
1,5940 kg
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| Artikelgewicht: |
1,5940 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
16,00 × 15,35 × 10,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Lichtbogenkammern |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
30 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
160,00 x 153,5 x 100,00 mm |
| Nettogewicht |
1,594 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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