Produktbeschreibung
Die Lichtbogenkammer 3RT1064 ist ein Ersatzteil und Zubehör für Niederspannungsschütze der 3RT-Serie von Siemens. Sie wird auf dem Schütz montiert und dient zur Lichtbogenunterbrechung beim Schaltbetrieb, insbesondere bei induktiven Lasten wie Motoren und Spulen. Die Kammer leitet entstehende Lichtbögen ab und schützt dadurch die Hauptkontakte vor Verschweißung und Abnutzung. Das Zubehörteil wiegt etwa 1,29 kg und hat Verpackungsmaße von 160 × 153,5 × 100 mm. Die Lichtbogenkammer erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie und unterliegt der Rücknahmepflicht gemäß Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie 2012/19/EU. Typische
Anwendungsbereiche
Einsatzbereiche sind Schaltschränke in Förderanlagen, Druckmaschinen und Verpackungsanlagen, wo Schütze unter Last schalten müssen. In Automatisierungsverteilern mit häufigen Start-Stopp-Zyklen deutlich verlängert sich die Kontaktlebensdauer. Die Montage erfolgt werkzeuglos auf dem jeweiligen Schütz. Bei Austausch eines Schützes sollte geprüft werden, ob eine neue Lichtbogenkammer erforderlich ist, da Verschleiß möglich ist.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
1,2900 kg
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| Artikelgewicht: |
1,2900 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
16,00 × 15,35 × 10,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Lichtbogenkammern |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
30 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
160,00 x 153,5 x 100,00 mm |
| Nettogewicht |
1,29 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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