Produktbeschreibung
Der Leuchtpilzdrucktaster 3SU1051-1AD60-0AA0 ist ein Frontelement mit 30 mm Durchmesser aus hochglanzpoliertem Metall in weiß. Der Betätiger gehört zur Siemens-Baureihe für 22-mm-Pilzdrucktaster und ist für den Einsatz in Schaltschränken, Bedienfeldern und Steuerungsanlagen konzipiert. Die tastende Betätigung ermöglicht sichere Handgriffe in industriellen Umgebungen. Das Produkt erfüllt die RoHS-Richtlinie seit 01.10.2014 und unterliegt der REACH-Informationspflicht. Die hochglanzoberfläche bietet gute Sichtbarkeit und einfache Reinigung in Fertigungsumgebungen.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die Notaus-Beschaltung in Maschinen und Förderanlagen, die Bedienung von Pressen und Wickelmaschinen sowie die Quittierungsfunktion in Verpackungsmaschinen. Der weiße Farbton ermöglicht eine intuitive Bedienung und Unterscheidung von roten Notaus-Tastern und grünen Start-Tastern in Bedienfeldern. Das Nettogewicht beträgt 0,043 kg, die Verpackungsmaße sind 60 × 30 × 30 mm. RoHS-konform, mit Rücknahmepflicht gemäß Elektroschrott-Richtlinie 2012/19/EU.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0430 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0430 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
6,00 × 3,00 × 3,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001038 |
| Produktfamilie |
Betätiger und Melder, 22 mm, Metall, hochglanz |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
60,00 x 30,00 x 30,00 mm |
| Nettogewicht |
0,043 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2014 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
| Nachhaltigkeit |
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