Produktbeschreibung
Der Leuchtmelder 3SB2224-6BH06 ist ein rundes Signalgerät mit 16 mm Durchmesser für die optische Betriebszustandsanzeige in Schaltschränken und Steuerungssystemen. Das Gehäuse besteht aus transparentem Kunststoff (klar) und ist mit einer Glühlampe 24 V und der Lampenfassung W2x4,6d ausgestattet. Der Leuchtmelder wird werkzeuglos in Standard-Schaltschrankfronten montiert und dient der Signalisierung von Betriebszuständen, Störmeldungen oder Produktionsfortschritt. Das Gerät erfüllt die RoHS-Richtlinie seit 2006 und unterliegt den Rücknahmepflichten der WEEE-Direktive (2012/19/EU).
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Betriebsanzeige in Verpackungsmaschinen, Förderanlagen und dezentralen Steuergehäusen sowie die Visualisierung von Schaltstellungen in Pneumatik- und Hydraulik-Anlagen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu LED-Leuchtmeldern bietet die klassische Glühlampe eine breite Abstrahlcharakteristik und benötigt kein separates Vorschaltgerät. Der Leuchtmelder ist Bestandteil des Siemens-Sortiments für Niederspannungsschaltgeräte und wird einzeln verpackt mit einer Standard-Lieferzeit von 3 Tagen geliefert.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0210 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0210 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
7,20 × 5,00 × 5,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000272 |
| Produktfamilie |
Komplette Gerätekombinationen |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
72,00 x 50,00 x 50,00 mm |
| Nettogewicht |
0,021 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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