Produktbeschreibung
Die ALPHA Leitungsverbindung zur Tür ist Montagezubehör für das ALPHA-Einbausystem 8GK der Baureihen 400, 630 und 1250 nach DIN-Standard. Sie verbindet das Einbausatz-Gehäuse mit der Schranktür und bietet eine robuste Konstruktion zur Durchführung von Stromschienen und Leitungen. Das M20-Gewinde ermöglicht eine standardisierte Befestigung; die Abmessungen betragen 150 mm Höhe und 500 mm Breite. Die Verbindung ist für die Verwendung in Schaltschränken mit ALPHA-Systemen konzipiert und ermöglicht eine sichere mechanische und elektrische Verbindung zwischen Gehäuse und Tür.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Verschaltung von Verteilelementen in Schaltanlagen sowie die Anbindung von Bedien- und Schutzorganen an der Schranktür. In komplexen Schaltschranklayouts mit verteilter Anordnung von Komponenten auf Gehäuse und Tür gewährleistet diese Leitungsverbindung die Kontinuität der Stromschienensysteme. Das Zubehör ist mit den Standard-Befestigungsmitteln des ALPHA-Systems kompatibel und kann ohne Spezialwerkzeuge montiert werden. RoHS-konform seit 01.01.2018, Rücknahmepflicht gemäß WEEE-Richtlinie 2012/19/EU.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,9590 kg
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| Artikelgewicht: |
0,9590 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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15,50 × 60,50 × 3,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002625 |
| Produktfamilie |
Einbausystem 8GK |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
14 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
155,00 x 605,00 x 30,00 mm |
| Nettogewicht |
0,959 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.01.2018 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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