Produktbeschreibung
Der Leitungsschutzschalter 5SJ6510-6KS ist ein 1+N-poliger Leitungsschutzschalter mit einem Bemessungsstrom von 10 A und Charakteristik B. Das Schaltvermögen von 6 kA deckt typische Anwendungen in 230-V-Stromkreisen ab. Der Schalter ist auf 70 mm Breite ausgelegt und wird auf Hutschiene 35 mm montiert. Die schraubenlosen Abgangsklemmen ermöglichen eine schnelle und sichere Verdrahtung ohne Werkzeug. Der Schalter reagiert thermisch auf Überlastströme im Bereich des 1,13- bis 1,45-fachen Bemessungsstroms (charakteristisch für B-Kurve) und magnetisch auf Kurzschlussströme ab dem 3- bis 5-fachen Bemessungsstroms.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die Absicherung von Beleuchtungsstromkreisen, Steckdosenstromkreisen und Heizkreisen in Wohnbauten sowie die Schutzschalter-Bestückung in Kleinverteilern für Bürogebäude und Praxen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu LS-Schaltern mit Schraubklemmen bieten die schraubenlosen Abgangsklemmen (Push-in) einen schnelleren Verdrahtungsablauf und reduzieren Fehler durch Drehmoment-Ungenauigkeit. Der Schalter erfüllt aktuelle EU-Normen und ist auf eine lange Betriebsdauer ausgelegt.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,2200 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
92,00 × 82,00 × 38,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000042 |
| Produktfamilie |
Grundgeräte |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
15 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
92,00 x 82,00 x 38,00 mm |
| Nettogewicht |
0,22 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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