Produktbeschreibung
Der Leitungsschutzschalter 5SJ6220-7KS von Siemens ist ein zweipoliger Schutzschalter mit 20 A Bemessungsstrom und C-Charakteristik für 400 V Nennspannung. Das Schaltvermögen beträgt 6 kA bei Kurzschluss, die Bautiefe liegt bei 70 mm. Der Schalter arbeitet mit einer thermischen Auslösung bei Überlastströmen sowie einer magnetischen Schnellauslösung bei Kurzschlüssen im Bereich des fünf- bis zehnfachen Bemessungsstroms. Die C-Charakteristik macht ihn besonders geeignet für Stromkreise mit moderaten Einschaltströmen. Die schraubenlosen Abgangsklemmen ermöglichen werkzeuglose Verdrahtung und verkürzen die Montagezeiten im Schaltschrank erheblich.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Absicherung von Beleuchtungskreisen und kleineren Verbraucherstromkreisen in Unterverteilern sowie die Schutzschaltung von Verbraucher-Gruppen in dezentralen Schaltschränken. Im Unterschied zur B-Charakteristik bietet die C-Charakteristik eine höhere Auslöseempfindlichkeit gegen Kurzschluss bei gleichzeitig robusterer Stabilität gegen Einschaltverspannungen. Der Schalter erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie und unterliegt den Rücknahmepflichten für Elektro-Altgeräte gemäß EU-Richtlinie 2012/19/EU.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,2360 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
216,00 × 93,00 × 82,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000042 |
| Produktfamilie |
Grundgeräte |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
15 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
216,00 x 93,00 x 82,00 mm |
| Nettogewicht |
0,236 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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