Produktbeschreibung
Der Leitungsschutzschalter Siemens 5SJ6120-6KS ist ein 1-poliges Schutzschaltgerät für AC-Stromkreise in Niederspannungsverteilern. Der Schalter ist für Nennströme bis 20 A ausgelegt, arbeitet mit der Auslösekennlinie B und besitzt ein Schaltvermögen von 6 kA bei 230/400 V. Das Gerät ist mit schraubenloser Abgangsklemmen-Technik ausgestattet und ermöglicht somit werkzeuglose und fehlerfreie Verdrahtung. Mit einer Bautiefe von 70 mm ist der Schalter für kompakte Schaltschränke und Verteilerblöcke geeignet und wird auf Hutschienen 35 mm montiert.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen liegen in der Absicherung von Stromkreisen in Steuerungsverteilern sowie in Schaltschränken für Maschinensteuerungen, wo einzelne AC-Phasen selektiv geschützt werden müssen. Der 1-polige Aufbau eignet sich besonders für Beleuchtungskreise oder Einzelverbraucherschaltungen in Schaltanlagen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu älteren 3-polaren Kompaktlösung bietet die 1-polige Variante ein platzsparendes und kosteneffizientes Konzept für den gezielten Schutz einzelner Stromzweige. Die RoHS-Konformität und die Erfüllung aller Exportkontrollbestimmungen gewährleisten weltweit einsetzbare Qualität.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,1270 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
93,00 × 21,00 × 83,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000042 |
| Produktfamilie |
Grundgeräte |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
15 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
93,00 x 21,00 x 83,00 mm |
| Nettogewicht |
0,127 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.01.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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