Produktbeschreibung
Die Gummi-Leitungseinführung 8HP1807 von Siemens ist eine dichtende Kabeleinführung für Kleinverteiler und Schaltschränke, die bis zu 3 Leitungen aufnimmt. Die Einführung ist für Leiterquerschnitte von 4 bis 12,5 mm² ausgelegt und bietet eine sichere, vibrationsfeste Befestigung in Verteilerblechern und Gehäusewänden. Die Gummidichtung sorgt für Schutz vor Verschmutzung und Feuchtigkeitseintritt in den Schaltschrank. Die Einführung entspricht den aktuellen Anforderungen der RoHS-Richtlinie und ist seit 2006 zertifiziert.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Kabeldurchführung in Schaltschränken für Maschinensteuerungen sowie die Leitungsführung in Verpackungsmaschinen und Förderanlagen, wo mehrpolige Steuerleitungen den Schrank verlassen müssen. Ebenso findet die Einführung Verwendung in Installationsverteilern für Gebäudeautomation und in Bedienfeldern für Maschinenbeschriftung.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu Metalltüllen mit Gewindeanschluss ermöglicht die Gummi-Ausführung eine werkzeugfreie, schnelle Montage ohne Drehmoment-Anforderung. Die Lieferzeit beträgt standardmäßig 3 Tage, das Nettogewicht liegt bei 17 Gramm.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0170 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0170 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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20,00 × 8,00 × 7,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002287 |
| Produktfamilie |
Bodenbleche |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
200,00 x 80,00 x 70,00 mm |
| Nettogewicht |
0,017 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
10 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.01.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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