Produktbeschreibung
Die N-Leiter- und Erdungsklemme 3KD9306-7 ist Zubehör für die Siemens-Schaltgeräte der 3KD Baugr. 3 und dient der zentralisierten Anschlussführung von Neutralleiter und Schutzerde in Schaltschränken. Die Klemme besitzt eine feste Brücke und ermöglicht den Flachanschluss als standardisierte Verbindung zu Sammelschienen oder Schaltergehäusen. Das Gerät erfüllt die RoHS-Richtlinie seit November 2009 und unterliegt den Rücknahmepflichten der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU. Das Nettogewicht beträgt 0,731 kg bei Verpackungsmaßen von 120 × 120 × 280 mm. In Niederspannungsverteilern und Schaltanlagen wird die Klemme typischerweise zur Zusammenfassung mehrerer Neutralleiter oder zur zentralen Erdungsanbindung von Geräten eingesetzt, etwa in Motorschutzschalter-Gruppen oder mehrstufigen Absicherungsanordnungen.
Anwendungsbereiche
Auch bei der Modernisierung von Anlagen mit 3KD-Hardware ist sie als Ersatzteil erforderlich, wenn einzelne Klemmen durch Verschleiß oder Umrüstung erneuert werden müssen. Die feste Brücke ermöglicht eine sichere, querverlötet-freie Verbindung zwischen benachbarten Kontakten und reduziert Montageaufwand. Die Regel-Lieferzeit beträgt zwei Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,7310 kg
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| Artikelgewicht: |
0,7310 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
12,00 × 12,00 × 28,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
2 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
120,00 x 120,00 x 280,00 mm |
| Nettogewicht |
0,731 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 24.11.2009 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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