Produktbeschreibung
Die Leiteranschluss-Klemme 8JK3171 ist eine 1-polige Anschlussvorrichtung für Stromschienen im Format 20x8 mm. Sie ermöglicht den direkten und verdrehsicheren Anschluss von Leitern mit Querschnitten von 50 bis 240 mm² auf die Verteilerschiene. Das Bauteil ist für die Montage in Verteilerboards, Kleinverteilern und Schaltanlagen konzipiert und trägt zur sicheren Stromverteilung in Niederspannungsanlagen bei. Die Klemme erfüllt die RoHS-Richtlinie seit 2006 und unterliegt den Rücknahmepflichten gemäß der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie (2012/19/EU).
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind Hauptverteilungen in Gebäuden, Schaltanlagenbau sowie Schaltschränke für Maschinen und Produktionsanlagen, wo große Leiterquerschnitte mit hoher Stromtragfähigkeit erforderlich sind. Die Anschlussform ist optimiert für Schienen bis 8 mm Dicke und garantiert einen niederohmigen Kontakt zur Schiene, wodurch Spannungsabfälle und Wärmeverluste minimiert werden. Als Zubehör für Siemens-Verteilersysteme bildet diese Klemme eine Standardkomponente beim Aufbau und der Instandhaltung von Stromverteilungen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,3130 kg
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| Artikelgewicht: |
0,3130 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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26,50 × 16,50 × 10,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002287 |
| Produktfamilie |
Zubehör für Verteilersysteme |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
120 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
265,00 x 165,00 x 100,00 mm |
| Nettogewicht |
0,313 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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