Produktbeschreibung
Die Leerfeldabdeckung 8GK4500-4KK22 ist ein Einbausatz für ALPHA-Verteiler der Baureihen 400, 630 und 1250 im DIN-Format. Das Sichtfenster aus transparentem Material ermöglicht die optische Kontrolle des Verteiler-Innenraums ohne Öffnen der Tür, was besonders in Schaltschränken mit häufiger Überwachung wertvoll ist. Die Abmessungen betragen 600 mm Höhe und 500 mm Breite, was einer standardisierten Feldeinheit entspricht. Das Nettogewicht liegt bei 1,4 kg, die Verpackungsmaße sind 605×505×30 mm. Das Produkt erfüllt die RoHS-Richtlinie seit 01.01.2018 und unterliegt den Rücknahmepflichten der WEEE-Richtlinie (2012/19/EU) für Elektro- und Elektronik-Altgeräte.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Abdeckung unbenutzter Feldplätze in Niederspannungsverteilern von Gebäudeinstallationen sowie in Schaltanlagen für Maschinen und Anlagen, wo freie Felder gekennzeichnet und geschützt werden müssen. In Produktionsanlagen mit Automationsfunktionen ermöglicht das Sichtfenster die schnelle visuelle Überprüfung des Schaltzustands dahinter liegender Komponenten, ohne die Verteiler-Funktionen zu unterbrechen. Die transparente Ausführung mit Rahmen fügt sich gestalterisch in die ALPHA-Designlinie ein und gewährleistet eine konsistente Optik des Verteilers.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
1,4000 kg
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| Artikelgewicht: |
1,4000 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
60,50 × 50,50 × 3,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000775 |
| Produktfamilie |
Einbausystem 8GK |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
14 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
605,00 x 505,00 x 30,00 mm |
| Nettogewicht |
1,4 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.01.2018 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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