Produktbeschreibung
Die Leerfeldabdeckung 3NJ4912-3BA01 ist ein Zubehörteil für die Sicherungslasttrennleisten der Reihe 3NJ41 von Siemens. Sie deckt Leerabstände in Sammelschienen-Systemen mit einem Schienenabstand von 185 mm ab und hat eine Breite von 100 mm. Die Abdeckung ist aus Kunststoff gefertigt und entspricht vollständig der RoHS-Richtlinie sowie den REACH-Anforderungen. Das Nettogewicht liegt bei 0,28 kg, die Verpackungsmaße betragen 575 × 110 × 60 mm, sodass eine platzsparende Lagerung möglich ist.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Ausfüllung von Leerabständen in Niederspannungsverteilern und Schaltschränken zur Vermeidung von Eindringen von Fremdkörpern oder Verschmutzung. Ebenso wird die Abdeckung bei der Wartung oder dem Austausch von Modularkomponenten in bestehenden 3NJ41-Anlagen eingesetzt, um die Sicherheit des Schaltanlagenaufbaus zu gewährleisten. Die werkzeuglose Montage ermöglicht schnelle Reparaturen und Umbauten direkt vor Ort. Siemens-Zubehör ist für eine Regelbetriebsdauer ausgelegt und unterliegt standardisierten Rücknahmeverpflichtungen für Elektroschrott gemäß EU-Richtlinie 2012/19/EU.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,2800 kg
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| Artikelgewicht: |
0,2800 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
57,50 × 11,00 × 6,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
575,00 x 110,00 x 60,00 mm |
| Nettogewicht |
0,28 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Erfüllt |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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