Produktbeschreibung
Die LED-Leuchte 8MR2303-3B von Siemens ist eine wartungsarme Beleuchtungslösung für Schaltschränke und Steuerungsverteilungen. Ohne integrierte Schaltmöglichkeit ausgeführt, wird die Leuchte über externe Stromversorgung direkt bedient. Betriebsspannungen sind AC 100 bis 240 V bei 50/60 Hz sowie DC 90 bis 110 V. Die Schraubbefestigung ermöglicht sichere Montage im Schaltschrankgehäuse. Das Gerät erfüllt die RoHS-Richtlinie seit 14.02.2023 und unterliegt der Rücknahmepflicht gemäß Elektro- und Elektronik-Altgerätegesetz (2012/19/EU).
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die Zustandsanzeige in Maschinenschaltschränken, die Inspektionsbeleuchtung beim Öffnen von Verteilerboards sowie die Statusvisualisierung in Steuerverteilungen für Produktionsmaschinen und Förderanlagen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu Glühlampen-Lösungen bietet die LED-Technologie längere Lebensdauer und geringere Wärmeerzeugung im Schrank. Das Nettogewicht beträgt 0,179 kg, die Verpackungsabmessungen (L x B x H) liegen bei 356 × 43 × 35 mm. Bei Standard-Lieferzeit von 10 Tagen ist das Gerät schnell verfügbar.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,1790 kg
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| Artikelgewicht: |
0,1790 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
35,60 × 4,30 × 3,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000321 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
10 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
356,00 x 43,00 x 35,00 mm |
| Nettogewicht |
0,179 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 14.02.2023 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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