Produktbeschreibung
Das Form-4-Kuppelfeld 8PQ5000-5BA16 ist eine Trennwand-Unterteilung für Schaltschränke mit 3WA-Schutzschaltern in Baugröße II. Die Konstruktion bietet eine 4-polige Ausführung mit 800 mm Breite und 800 mm Tiefe, wodurch eine kompakte und übersichtliche Anordnung von Schutzorganen im Verteilerblock gewährleistet wird. Das Kuppelfeld dient der strukturierten Aufteilung von Schaltschrank-Innenbereichen und ermöglicht eine logische Gruppierung von Stromkreisen nach funktionalen oder räumlichen Kriterien. Die Baugröße II und die vier Polen erlauben flexible Verdrahtungsszenarien für Mehrphasen-Anwendungen.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind Niederspannungsverteiler in Industrie- und Gebäudeinstallationen, Schaltschränke für Energieversorgung in Anlagenbau sowie Steuerverteilungen in Maschinenbau und Logistik. Das Produkt erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie (gültig seit 01.03.2017) und unterliegt den EU-Exportkontrollbestimmungen. Die Lieferzeit beträgt üblicherweise 14 Tage. Montage und Verbindung erfolgen nach Siemens-Standard für Schaltschrank-Systeme.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
30,0000 kg
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| Artikelgewicht: |
30,0000 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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76,00 × 62,00 × 10,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002525 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
14 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
760,00 x 620,00 x 100,00 mm |
| Nettogewicht |
30,00 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.03.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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