Produktbeschreibung
Das Form 4 Kuppelfeld 8PQ5000-5BA14 ist eine Trennwand-Unterteilung für Schaltschranksysteme mit Baugröße I und vier Polen. Die Abmessungen betragen Breite 600 mm und Tiefe 800 mm. Das Kuppelfeld ist zur Feldunterteilung von 3WA-Trennwänden konzipiert und dient der strukturierten Anordnung von Schaltgeräten und Komponenten in großflächigen Niederspannungsverteilern. Die Konstruktion folgt der ETIM-Klassifikation EC002525 für Schaltschranksysteme und ermöglicht flexible Feldaufteilungen bei standardisierten Baugrößen.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind großflächige Maschinenschaltschränke mit modular aufgebauten Stromverteilsystemen sowie Anlagenschränke in der Verpackungstechnik und Förderanlagenbau, wo mehrere Feldunterteilungen zu größeren Verteilerkomplexen kombiniert werden. Das Kuppelfeld ist RoHS-konform und wird ab Lagerbestand innerhalb von 14 Tagen geliefert. Bei der Dimensionierung mehrerer Feldeinheiten sind die Aufnahme-Toleranzen des Schrankskeletts und die Verankerung an der Schrankaußenwand zu berücksichtigen. Zubehör wie Schachtdächer, Blenden oder Kabeleinführungen sind separat erhältlich und runden die Feldkonfiguration ab.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
20,1000 kg
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| Artikelgewicht: |
20,1000 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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62,00 × 54,00 × 10,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002525 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
14 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
620,00 x 540,00 x 100,00 mm |
| Nettogewicht |
20,1 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.03.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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