Produktbeschreibung
Das Form 4 Kuppelfeld 8PQ5000-5BA13 ist eine Trennwand für die Unterteilung von Schaltschränken mit 3WA-Leistungsschaltern der Baugröße I. Das Kuppelfeld ermöglicht eine sichere räumliche Trennung zwischen Schaltschrankbereichen und trägt zur Übersichtlichkeit und Wartungsfreundlichkeit von Verteilern bei. Die Abmessungen betragen 600 mm Breite und 600 mm Tiefe, was eine flexible Integration in Standard-Schaltschranksysteme ermöglicht. Das 4-polige Design bietet maximale Trennflexibilität für mehrere Stromkreise und Funktionsbereiche.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Aufteilung von Versorgungsebenen in großen Niederspannungsverteilern sowie die Trennung von Steuerstromkreisen von Hauptschaltelementen in komplexen Schaltschrank-Konfigurationen. Besonders in Schaltanlagen mit mehreren parallelen 3WA-Baureihen ermöglicht dieses Kuppelfeld eine übersichtliche Anordnung und erleichtert die Wartung von Leistungsschaltern und Sicherheitsgeräten. Das Produkt erfüllt die RoHS-Richtlinie und entspricht modernen Anforderungen für industrielle Schaltschranktechnik. Die Montage erfolgt werkzeuglos auf Standard-Tragschienen. Für die Lagerverwaltung: Nettogewicht 19,47 kg, Verpackungsabmessungen 620 × 540 × 100 mm.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
19,4700 kg
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| Artikelgewicht: |
19,4700 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
62,00 × 54,00 × 10,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002525 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
620,00 x 540,00 x 100,00 mm |
| Nettogewicht |
19,47 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.03.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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