Produktbeschreibung
Die Kupferschiene 3KC9811-4 ist ein Zubehörbausatz für die Niederspannungsschaltanlagen 3KC4 und 3KC8 des Herstellers Siemens. Der Winkel Teil D ist speziell ausgelegt für Stromschienen bis 3200 A Nennstrom und wird in Schaltschrankinstallationen zur Befestigung und Winklung von Kupferschienen eingesetzt. Der Bausatz enthält insgesamt 2 Winkelbügel aus Kupfer, 6 Befestigungsschrauben und 6 Unterlegscheiben, die eine sichere Verbindung ermöglichen. Das Nettogewicht beträgt 0,956 kg, die Verpackungsmaße sind 134 × 56 × 72 mm.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Verdrahtung von Hauptstromschienen in großen Verbrauchern wie Industrieöfen, Schweißanlagen und Photovoltaik-Zentralwechselrichtern, wo hohe Ströme über kurze Strecken mit minimalen Verlusten übertragen werden müssen. Eine weitere Anwendung liegt in der Auslegung von Schaltanlagenaufbau mit mehreren parallelen Schienen zur Stromverteilung in Fabrikationsbetrieben. Der Bausatz ist ein Original-Zubehörteil und erfüllt die aktuellen Stoffbeschränkungen nach RoHS-Richtlinie (seit 30.04.2016) sowie die Anforderungen der REACH-Verordnung. Die Regel-Lieferzeit beträgt 5 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,9560 kg
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| Artikelgewicht: |
0,9560 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
13,40 × 5,60 × 7,20 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
134,00 x 56,00 x 72,00 mm |
| Nettogewicht |
0,956 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 30.04.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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