Produktbeschreibung
Die ALPHA Kupfersammelschiene 8GK9735-0KK30 ist eine Stromschiene aus Kupfer mit den Abmessungen 30×5 mm und einer Länge von 750 mm. Sie ist für einen Bemessungsstrom von 450 A ausgelegt und dient der Stromverteilung in Niederspannungsschaltanlagen. Die Kupferbauform ermöglicht optimale elektrische Leitfähigkeit und Wärmeableitung bei kompakten Einbaumaßen. Das Nettogewicht beträgt 0,988 kg; die Verpackungsmaße sind 30 × 750 × 5 mm. Die Sammelschiene
Anwendungsbereiche
wird typischerweise in Verteilerblöcken von Schaltschränken eingesetzt, um mehrere Abgänge galvanisch zu verbinden und Spannungsabfälle zu minimieren. Eine zweite Anwendung ist die Stromverteilung in dezentralen Schaltanlagen mit hohen Strombelastungen, etwa in Produktionsanlagen oder Energieverteilsystemen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Vergleich zu isolierten Einzelleitern oder Kabelverbindungen bieten Sammelschienen deutlich niedrigere Kontaktwiderstände und ermöglichen platzsparende Verdrahtung bei hohen Nennströmen. Das Material erfüllt die RoHS-Anforderungen seit 01.07.2006 und unterliegt der Elektro-Altgeräte-Rücknahmepflicht (2012/19/EU). Die Regel-Lieferzeit beträgt 3 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,9880 kg
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| Artikelgewicht: |
0,9880 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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3,00 × 75,00 × 0,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001522 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
30,00 x 750,00 x 5,00 mm |
| Nettogewicht |
0,988 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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