Produktbeschreibung
Die Kunststoffmutter 7ML1830-1DR ist ein Zubehörteil für Druckmessaufnehmer mit 1" BSP-Gewinde (British Standard Pipe). Das Gewinde 1" BSP entspricht einem Außendurchmesser von etwa 33,3 mm und ist in der Niederspannungsmesstechnik und Prozessautomation Standard. Die Mutter wird aus Kunststoff gefertigt und bietet damit Korrosionsresistenz in feuchten Schaltschränken sowie bei Verdrahtungsarbeiten in Steuersystemen. Das Nettogewicht beträgt 0,007 kg, die Verpackung misst 121 x 93 x 7 mm.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Montage von Drucksensoren in Schaltschranksystemen für Verpackungsmaschinen, wo die Kunststoffausführung Gewicht spart und gleichzeitig kostengünstig ist. Auch in mobilen Steuerungen oder tragbaren Messsystemen wird diese Mutter eingesetzt, da sie leicht ist und nicht magnetisch wirkt.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu Stahlmuttern reduziert die Kunststoffvariante Kontaktkorrosion bei Sensoren in feuchter oder salziger Umgebung. Die Mutter erfüllt die RoHS-Richtlinie seit August 2017 und unterliegt der REACH-Informationspflicht. Die Regel-Lieferzeit beträgt 1 Tag.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0070 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0070 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
12,10 × 9,30 × 0,70 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
1 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
121,00 x 93,00 x 7,00 mm |
| Nettogewicht |
0,007 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 20.08.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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